• Bin selbst noch nicht abgemahnt worden, aber viel im Tv und Radio darüber mitbekommen. Also zuerst werden ziemlich viele Leute abgemahnt die noch nie Filesharing betrieben haben. Da scheint es sehr viele Irrtümer zu geben. Was ich noch weiß ist, dass wenn die Abmahnung per Email gekommen ist, man sie eigentlich ignorieren kann. Wenn sie per Post kommt ist es vermutlich ernst. Dann sollte man den Anwalt von dem es kommt mal Googlen und schauen ob es andere Fälle gibt. Da die Beträge in den Abmahnungen meist extrem hoch sind, lohnt es sich zum Anwalt zu gehen. Der schraubt den preis dann ordentlich runter oder es entfällt ganz. Das ist was ich darüber weiß. Sämtliches wissen stammt aus Medien, deswegen alles ohne Gewähr ;)

  • :P :P :P


    Bushido die alte Sackratte lebt oder? :mrgreen:
    Ich würde garnix unternehmen, wenn ich ausschliessen kann das ich a) sicheres Wlan habe und b) nichts gezogen habe


    Mustafa Pisspotte Buschido hat mir als Lebenslangem Metalfan damals auch geschrieben, habs meinem Anwalt weitergereicht und seit dem schuldet mir der Problemtürke 170 Ocken Anwaltsgebühr.


    Würde heute sowas kommen und mein Herz ist rein würde ich die Hip Hop Nudel wegen Körperverletzung, übler Nachrede und Verleumdung verklagen :square:


    Oder hat Schwiegermutter bei Dir Pornos geladen? :freak: :P ;)

  • abstreiten was du nicht getan hast.
    Abmahnung nicht unterschreiben.
    Du weist nichtmal wie man Filesharing betreib.
    Aber du kennst einen Anwalt der nicht nur auf einfache Abmahnkohle angewiesen ist.
    Und wenn sie die Belästigung nicht zukünftig unterlassen hetzt du ihnen den auf den Hals.

  • uiuiuiui...
    was fürn mist erzählt wird...


    @ks
    Unterlassung nicht unterschreiben.
    zum Anwalt gehen, jemand der sich mit sowas auskennt.
    eigene Unterlassung schreiben lassen und kein Geld überweisen.


    und ganz wichtig, innerhalb der frist reagieren...


    kenn mich da leider bissel mit aus...

  • Zitat von Kammersänger

    Schonmal jemand wegen des angeblichen anbietens urheberrechtlicher geschützter werke per filesharing abgemahnt worden?
    Wenn ja bitte ich mal um ein paar tipps...........


    Meinst du damit "Musik Tauschbörse"...?


    Also ein Bekannter von mir hat mal Post deswegen von nem HH-Anwalt bekommen der diverse Unternehmen disbezgl. vertritt (der Anwalt war auch bereits zu diesem Thema öfters im TV). Der hat ihm nachgewiesen, das der dies und jenes zu bestimmter Uhrzeit usw, runtergeladen und zum Tausch angeboten hat.


    Klage belief sich auf 5000 EUR...er hat Anwalt eingeschaltet...es wurde sich außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt (der war aber auch 4-stellig). Zusätzliches Problem für ihn war, das seine Rechtsschutz nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht aufgekommen ist...musste also noch Anwaltskosten zahlen.


    Ich glaub er war danach geheilt.

  • Habe selber einen Prozess am laufen! :kotz:
    Auf keinen fall Unterlassungserklärung unterschreiben, ist ein Schuld eingeständnis!!!!
    Am besten schnell zum Anwalt!
    Die Kosten bleiben dir aber auf jedenfall, so ca. 350 Oken!!
    Und oder an die medien wenden, "Akte" hat sich da drauf spezielisiert nur wird es dann mit den Fristen wohl nix!
    Aber dafür sparste dann vllt die Kosten für den Anwalt!
    Was für ne Kanzlei hat denn Abgemahnt??
    Sag nicht es sind die Anwälte Walldorf und Fromme von München!?

  • sasse & partner hat abgemahnt. Möchten 800 euro für einen film. Ich kann mich nur
    Noch erinnern , dass dem höchstwahrscheinlich ne fake datei war , weil dem download nicht
    gefunzt hat daher abgebrochen und gelöscht..... Und ich mir den deshalb auf ner streamseite angeschaut habe.....
    Am besten der brösel ruft mich mal an.....

  • Anwalt und fertig, die haben vorgedruckte Briefe, werde morgen mal schauen wo mein Schreiben hin ist, könnte dir das ggf. zufaxen. Die Rechtslage ist auf Deiner Seite, gibt ja da auch nen Gesetz welches besagt das sowas nicht verhandelt wird.

  • ich kann mir gut vorstellen das dass auch ohne Anwalt zu bewältigen ist, warum den nächsten Anwalt Kohle in den rachen werfen. Ich sage immer (aus REICHLICH Erfahrung mit den "Jungs") für nen Anwalt brauchste nen Anwalt.
    Wer nichts gemacht hat (also "wirklich" unschuldig ist), braucht auch nichts abstreiten, wer sich verteidigt klagts sich an. In der Frist sollte man natürlich reagieren. Ich würde da drauf antworten: Ich habe wissentlich keine Musikdateien (oder dergleichen) zur Verfügung gestellt... Unterschreiben, eintüten und absenden, abwarten.
    Darauf müssen die erst einmal reagieren. Immer und immer wieder auf Post antworten, egal was die wollen, nur nix zugeben und immer schön die Fristen einhalten. So lange Du nichts vom Staatsanwalt bekommst, hast Du kein Problem, solltest aber wenns Oberbrennt zum Anwalt Düsen bevor das unbezahlbar wird.
    Meistens wollen die Struller nur Kohle machen und wenn 100 von 1000 zahlen, haben beide ein gutes Geld gemacht im Abmahngeschäft. Bei Akte sagen die das doch andauernd, kaum ein Monat wo da nichts drüber gesendet wird. Schon einmal bei Akte geschaut wie die damit umgehen? Wenn ich mich recht entsinne wurde da gesagt, Akte stellt Vordrucke zum runterladen bereit.


    Habe mal eine Bericht gesehen, wo ein Staatsantwalt sagte, das die die IP nicht bei jedem Scheiß sich holen, ist zu teuer bei Minimal Vergehen...

  • Zitat von motorradstrolch


    Habe mal eine Bericht gesehen, wo ein Staatsantwalt sagte, das die die IP nicht bei jedem Scheiß sich holen, ist zu teuer bei Minimal Vergehen...


    Das ist richtig, aber offensichtlich haben sie das schon getan, oder...

  • gleich krieg ich bestimmt wieder schellte...
    Aufgrund der großen finanziellen Einbrüche der Musikindustrie hat diese nun aufgerüstet und Briefkastenkanzleien beauftragt solche User in Massenabmahnungen mit dem immer gleich lautenden Vorwurf samt dazugehörigen umfangreichen identischen Text abzumahnen.


    Dabei wird den Usern stets unter Angabe einer angeblich durch die Staatsanwaltschaft ermittelten IP-Adresse, die ausschließlich dem betroffenen User zugeordnet werden kann, vorgeworfen, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit ein Musikstück, Hörspiel oder vergleichbares illegal herunter geladen und gleichzeitig anderen Teilnehmern angeboten zu haben. Als Beweis wird lediglich ein Ausdruck eines Providers beigefügt.


    Quelle:http://forum.sat1.de/showthrea…534&highlight=filesharing


    außerdem ist mir dazu noch eingefallen: die haben auf ein Gerichtsverfahren überhaupt kein Bock. Wenn nur einer Rechtskräftig gegen die "Jungs" ankommt, also Freispruch bekommt, haben alle weiteren User die Möglichkeit sich auf das Aktenzeichen aus dem Rechtsstreit zu beziehen. Dann ist die Geldquelle Abmahngeschäft wohl versiegt für immer.


    noch ein paar weitere Links und Infos: http://forum.sat1.de/search.php?searchid=2707511
    Suchen: Schlüsselwörter: filesharing ; Forum: Akte 20.11 auch in Unterforen

  • du musst definitiv eine unterlassungserklärung abgeben.
    nur sollte die richtig geschrieben sein.


    @ks
    kann dir auch was schicken...


    und es gibt sogar leute die kaufen sich die filesharingrechte und mahnen dann ab.