Bike verkauft - Motor defekt - Anwalt?

  • Hi,


    mein Cousin hat letztens sein Bike (250er Cross) verkauft.


    Lief bei Übergabe alles problemlos und nach 17 Tagen meldet sich der Käufer er hätte es zuhause gar nicht angekickt bekommen und in der Werkstatt hätte man ein defektes Pleul, Kolben und Ventile festgestellt. Schaden: 800,- Euro.


    Jetzt droht er mit Anwalt wenn der Preis der Teile nicht übernommen wird. Ein Kaufvertrag hat mein Cousin nicht gemacht, der Käufer hat nur die Verkaufsanzeige von mobile.de.


    Habt ihr sowas schon mal erlebt? Was kann ich ihm raten? Bezahlen oder selbst Anwalt nehmen?


    Das Bike lief ja vorher ohne Probleme, nach 17 Tagen kann ja der Käufer auch schon alles damit gemacht haben. Ich kaufe mir doch kein Motorrad und lasse es erstmal 2 Wochen stehen...


    Gruß
    sp16

  • Tja dann is der kÄUFER blöd ! Denn selbst wenn man " Unter ausschluss jeglicher gewährleistung " reinschreibt bleibt eine 14 Tage frist unter gewissen umständen ! Aber das es 17 sind , ..... hat er nene Zappen ! Hatte selber mal sonen fall ! Ich hab nicht bezahlt und die adresse meines anwaltes für folgende gespräche geschickt ! Nie wieder was gehört ! Wenn er Rechtschutzt hat , .... soll er es drauf ankommen lassen !

  • Rechtsschutzversichert ist er


    aber bei Wettbewerbsbikes gibts ja nicht mal beim Neukauf Garantie, höchstens Kulanzleistungen. Deshalb hat es doch mit 14 Tagen auch nichts zu tun. Gekauft ist gekauft, Gewährleistung ist auch mit Kaufvertrag ausgeschlossen. Er hat ja nicht mal einen, also auf was will sich der Käufer dann berufen?

  • Hi!


    seit dem "neuen" Gesetz unterliegen auch Privatverkäufer der Gewährleistung, es sei denn, es wird vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen (was im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern möglich ist).


    Wurde dies NICHT ausdrücklich ausgeschlossen, besteht Gewährleistungspflicht.


    ABER: im Gegensatz zum gewerblichen Verkauf: wenn ein Artikel von privat verkauft wird und der Käufer will die Gewährleistung in Anspruch nehmen, so muss ER nachweisen, dass dieser Mangel beim Kauf bereits bestand.


    Wenn der Motor bei der Übergabe also problemlos lief, kann nicht alles "fest" gewesen sein :freak:


    Der Käufer wusste wohl nicht, dass er Mischung hätte tanken müssen :P

  • Moin.
    Man muß Garantie und Gewährleistung getrennt betrachten !


    Hier steht einiges darüber www.eastcomp.de:



    Zitat


    4. Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?


    Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(

  • Zitat von slim

    Hat der Käufer beim Abholen etwa keine Probefahrt gemacht, oder wenigstens den Motor laufen lassen? :shock:


    er hat es direkt bei unserem Händler abgeholt, der Händler hat es ihm vorgeführt und noch erklärt.
    angekickt hat er es auch, auf eine Probefahrt hat der Käufer verzichtet, es hat ihm genügt dass der Motor läuft

  • Zitat von @xel


    Wenn der Motor bei der Übergabe also problemlos lief, kann nicht alles "fest" gewesen sein :freak:


    ...kann ja keiner ahnen das der motor nach ein paar stunden hopps geht, ist einfach dumm gelaufen würd ich sagen!


    mein bruder hat vor ein paar jahren mal nen gebrauchtwagen (nen oldtimer) von privat gekauft, auf der heimfahrt ist die ölpumpe verreckt, motor hat gefressen! das lief dann auch alles übern anwalt, nach 2 oder 3 schreiben wurde das ganze dann mangels erfolgsaussicht eingestellt. das einzige was möglich gewesen wäre, das der verkäufer etwas entgegen kommt und sich am schaden FREIWILLIG beteiligt.... ;)


    so ein schaden tritt plötzlich auf und kündigt sich nicht an, da kann der verkäufer genauso wenig wie der käufer! das ist einfach pech...

  • Eine andere Möglichkeit für den Käufer wäre noch die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtum.
    Das muß man jetzt im jursistischen Sinne verstehen: Hätte ich das damals gewußt, dann hätte ich das nicht gekauft.
    Da ist weder von Garantie noch von Gewährleistung die Rede.
    Die Grundlagen des Kaufvertrages werden da in Frage gestellt.


    Hab ich auch schon mal gemacht als ein Händler meinte mir ein paar wichtige Sachen nicht sagen zu müssen.

  • hallo,


    hab neuigkeiten. leider keine so guten.


    da es keinen kaufvertrag zwischen verkäufer und käufer gibt ist die gewährleistungspflicht nicht automatisch ausgeschlossen.
    ich dachte wenn es keinen kaufvertrag gibt, dann gibt es auch keine gewährleistung.


    nun versucht der anwalt meines cousins (verkäufer) auf der schiene "wettbewerbsmotorräder" haben nie garantie, gewährleistung usw. und der käufer soll das bike erstmal zu unserem händler zur überprüfung bringen.


    gibt es irgendwo ähnliche gerichtsurteile für den kauf von wettbewerbsfahrzeugen?


    also leute: macht immer einen kaufvertrag und schließt die geährleistung explizit aus...


    gruß
    sp16

  • Zitat

    Aber auch, daß der KÄUFER nachweisen muss, dass der Mangel bei der Übergabe schon vorlag


    angeblich hat deren Rechtsschutzversicherung einem Gutachter zugestimmt...


    jetzt geht das Bike erstmal zurück an unseren Händler, dieser soll sich erstmal anschauen was überhaupt defekt ist. die gegnerische partei hat nämlich irgendwas von 800 euro erzählt...

  • Gewährleistung bei privat leuten muss einfach auszuschließen sein. Steht ja oft in keiner Relation zu erzielten Preisen.


    Hab grad nen lustigen Fall bei eBay. Hab ne Bremsscheibe verkauft wo die Floater schon bissl Spiel haben und die Scheibe deswegen auch im Stand bissl klappert! Bremst aber noch... Also alles fein beschreiebn.


    Nun hat der Käufer gezahlt und mailt mir er habe erst jetzt gesehen, dass die Floater verschlissen seien. Und er die Scheibe zurückschicken will wenn dem so ist weil er sie nun als verschlissen ansieht (hab noch nicht verschickt, freu mich aber über den erzielten Preis!) . Was würdet ihr machen? Er hat ja offenbar die Beschreibung nicht richtig gelesen, und Gewährleistung, Rückgabe, Umtausch etc. hab ich ausgeschlossen. Wer das nicht anerkennt soll nicht bieten...