Wie oft und wieviele soll man denn davon nehmen?
Beiträge von Sylke
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Zitat von Brösel#33
Pete
haste nur einen tag genannt?Moin Brösel,
ich bin zwar nicht Pete, aber weiß es trotzdem
Er hat nur Samstag genannt, musst den Veranstalter direkt anschreiben oder evtl. anrufen (wenn mgl.?) -
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Zitat von Mad Axel
Der Zille wurde mir glaubsch bislang 3x als Gaststarter vorgesetzt. Ganz klar fährt der gut, aber ich glaube der war nur 1x vor mir im Ziel
In SB wird er aber wieder vor mir sein
Achtung Verwechslungsgefahr
Der Zille, der in Sbr. einen Gaststart bei Ü40 macht ist "de Onkel" , nicht Marko
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Zitat von Lurchi
http://www.campen.de/attachmen…mentid=11806&d=1228382347
dem ausdrucken und ins Handschuhfach legen. Bei Bedarf auf P.1.6 verweisen.Ferditsch
Hab ich gestern doch auch schon gepostet, aber irgendwie........
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Zitat von KartmanXXL
Immer drauf achten das LKW Samstags/Sonntags nicht fahren dürfen....
Entwurf einer „Vereinbarung“ der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Abs. 3 und 4, 46 Abs. 1 Ziff. 7 StVO
Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z.B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.
Für Ausnahmegenehmigungen auf Antrag wird für die Beförderung folgender Wa-ren grundsätzlich von einer Dringlichkeit im Sinne von Ziff. 7 VwV zu § 46 StVO ausgegangen:
- lebende Tiere,
- Schnittblumen und lebende Pflanzen ,
- frische, leicht verderbliche Lebensmittel, soweit sie nicht bereits generell frei-gestellt sind,
- landwirtschaftliche Erzeugnisse in deren Erntezeit, sofern sie nicht bereits freigestellt sind,
- Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen,
- Fahrten von Oldtimer-Lkw zu Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kul-turelle und sportliche Veranstaltungen
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Wir können leider nicht kommen
Der "Kroate" ist noch nicht soweit, wäre wohl noch etwas viel für ihn.
Wünschen Euch viel Spaß und trinkt einenfür uns mit.
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Zitat von Sm110
[Ich denk immer noch gerne an einen mir unbekannten Wemsling der Amateure lokal anno 2012 bei dem bereits Eingang Offroad klar war, dass der er sich spektakulär verabschiedet. Kurz vor dem ersten kleinen Schnapper hat er dann auf Bauchrutschbetrieb umgestellt und ist zu guter letzt hinten ausm Anlieger wieder rausflogen mit seiner ausgefeilten Rutschtechnik.
Ein Bild für Götter war das.
Das war Rafael Filipiak. Sah echt super aus, eher wie rodeln auf der Bobbahn. Ernsthaft verletzt hat er sich aber gott sei Dank nicht.
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