hat der sich immernoch net gemeldet???
MX-Point.de
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sonst hät er dem nicht gemacht
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Wenn er kein Anfänger ist wird er den Mahnbescheid einfach ablehnen
Dem Benehmen nach agiert er öfter so
Also vergiss es oder plane mal einen Ausflug so das Du da vorbei kommst.
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Hamm die auch Zelte und Sporttaschen?
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Wenn man etwas googelt stellt man fest das der Laden diesbezüglich immer wieder Schwierigkeiten hat.
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wie sollte er den Mahnbescheid so einfach ablehnen ???
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Zitat von Onkel Fester
wie sollte er den Mahnbescheid so einfach ablehnen ???
Da kreuzt man einfach an das dieser nicht in Ordnung ist und schickt den an dad Gericht zurück.
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Unternehmerkönig
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dem hat 14 tage zeit zum widersprechen, ansonsten is dem gültig.
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nebenbei:
Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, hat er die Rechtsanwaltskosten zu
tragen. (Urteil vom 17.9.15, IX ZR 280/14)
Leider lässt die Zahlungsmoral in Deutschland zu wünschen übrig. Immer wieder stellt der
Unternehmer seine Leistungen in Rechnung aber der Kunde zahlt nicht. Der Bundesgerichtshof
hat nunmehr entschieden, dass der Schuldner die Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
zu tragen hat, wenn sich der Schuldner mit einer Entgeltforderung in Verzug befindet.
Der Schuldner gerät z.B. durch Mahnung des Gläubigers in Zahlungsverzug.Zahlt der Kunde also trotz Rechnung und Mahnung nicht, hat der Unternehmer alles
erforderliche getan. Er muss nun nicht mehr abwarten und den Kunden weiterhin zur Zahlung
auffordern, sondern kann einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat
der Kunde schließlich als Verzugsschaden zu tragen. -
schon schhlimm wenn man sich mit so einem mist befassen muß
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ich ärgere mich mit solchen pennern nicht mehr rum, computer mahnt 123, dann ruf ich noch einmal höflich an und 5 tage später geb ich das alles dem rechtsverdreher ...
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und dann ? haste immer noch keen geld erhalten sondern nur ausgegeben ?
oder zahlen die dann ? -
rechtsverdreher legt immer nen Bild vom schredder bei.....
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Von M. würdsch gerne mal angemahnt werden
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quasi wie moskauinkasso
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Zitat von bluefire
nebenbei:
Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, hat er die Rechtsanwaltskosten zu
tragen. (Urteil vom 17.9.15, IX ZR 280/14)
Leider lässt die Zahlungsmoral in Deutschland zu wünschen übrig. Immer wieder stellt der
Unternehmer seine Leistungen in Rechnung aber der Kunde zahlt nicht. Der Bundesgerichtshof
hat nunmehr entschieden, dass der Schuldner die Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
zu tragen hat, wenn sich der Schuldner mit einer Entgeltforderung in Verzug befindet.
Der Schuldner gerät z.B. durch Mahnung des Gläubigers in Zahlungsverzug.Zahlt der Kunde also trotz Rechnung und Mahnung nicht, hat der Unternehmer alles
erforderliche getan. Er muss nun nicht mehr abwarten und den Kunden weiterhin zur Zahlung
auffordern, sondern kann einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten für den Rechtsanwalt hat
der Kunde schließlich als Verzugsschaden zu tragen.Das ist nur so lange interessant wie der Schuldner Geld hat
Ansonsten guckst da in die Röhre -
solange mehr als nichts wieder rein kommt ist es doch OK, muss man halt kumuliert betrachten ...