Supergau, das tut mir echt leid .
Schlimm, das Dreckspack .
Rennmotorrad gestohlen!!!!!
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Vermutlich sollte man ab sofort den Hund nachts an den Bus ketten
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Iss jetzt egal ich hab ja nix mehr...
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Das ist übrigens innerhalb kurzer Zeit der zweite Fall von dem ich höre wo im Raum AC die Mopeten aus dem Auto gezogen werden. In dem anderen Fall hat man das Auto gleich mit geklaut.
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Bevor ich 20 Pm schreibe hier für alle
Ich habe für mein Rennmotorrad eine TK Einstellraumversicherung abgeschlossen.
Das heißt mein Moped ist aus der Garage oder aus meinem Bus Diebstahl versichert.
um so eine Versicherung abzuschließen müßt ihr die Fahrgestellnummer eures Fahrzeugs angeben und gut is.
Dabei is völlig Schnurz ob Crosser oder sonstwas.
Was nicht gezahlt werden würde wäre Kombi Helm 2. Radfsatz usw.
Aber dafür gibts ja Teilkasko. -
Habshc hier och was
http://www.renntraining-versic….de/diebstahlversicherung -
Interessant, habsch ja jetzt kein zugelassenes Moped mehr
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Edit Teilkasko zahlt nur für Festmontierte Teile im Auto
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richtig.
Heizi was isn TK?
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Teil Kasko Hasi
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Zitat von Heizi
Teil Kasko Hasi
da ich ja 10jahre KFZ-Kagge gemacht habe, habsch mir das gedacht.
aber dem: TK Einstellraumversicherung gibts ned ohne Zulassung.
ausser, du hast wovon ich ausgehe alles bei einem Versicherer und es ist ne sondervereinbarung
schnucki
ZitatRuheversicherung
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
Der Vertrag geht in eine prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder der Versicherungsnehmer verlangt die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr (Saison).
Umfang der Ruheversicherung
Mit der prämienfreien Ruheversicherung gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer für die Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung, - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Pflichten des Versicherungsnehmers bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage, Ausnahme: öffentliche Tiefgaragen) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem abgeschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzt er diese Pflicht, ist der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei.
Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Versichererwechsel während des Bestehens der Ruheversicherung
Meldet der Versicherungsnehmer das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung oder einer Versicherungsbestätigungs-Nummer eines anderen Versicherers wieder an, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
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Ist dir denn die Suzuki wenigstens geblieben? Für die Rennen die du zu fahren hast, würde ich dir meinen Sumo Radsatz und meine Motomaster mit Pumpe leihen. Damit du nicht nur zuschauen musst.
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Hallo Jan,
ja die Suzuki hab ich noch. Danke für dein Angebot aber mir ist im Moment nicht nach Moppet fahren. -
lass den kopf nich hängen harro! lass uns crossen gehen!
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Zitat
da ich ja 10jahre KFZ-Kagge gemacht habe, habsch mir das gedacht.
aber dem: TK Einstellraumversicherung gibts ned ohne Zulassung.
ausser, du hast wovon ich ausgehe alles bei einem Versicherer und es ist ne sondervereinbarung
Schnucki bei mir geht das ohne Probleme ist als Sache versichert