Frage zu Handwerker-Rechnung...

  • Zitat von Nasenbohrer

    Roland, wie lang ist der graben und wie tief war dieser ungefähr?
    4t aushub wurden entsorgt und nicht umgeschichtet. der graben könnte auch wesentlich grösser als 2m3 sein, so dass das mit der verfüllung passen könnte. allerdings kommen da andere fragen auf.
    ein foto von der situation waere auch nicht schlecht.


    P.S.: een ossi hätte aber ooch keen sand eingebaut :P


    der Nasenbohrer hat da nicht ganz unrecht, denn wenn dem Rohr tief liegt, sieht die Welt ganz anders aus
    aber die Abfuhr macht mich trotzdem stutzig, und 3,5 t Sand für 3,50 Meter Leitung auch.


    Ich würde dem so einschätzen bei hiesigen Verhältnissen

    2 mal 1,00 meter
    1 mal 0,50 meter
    1 mal Abzweig geliefert
    Geschätzte Grabenlänge max. 3,50 meter
    meine Rechnung dazu geschätzt 3,50*0,50*1,20 = 2,1 cbm :mrgreen:
    Foto wird er wohl nicht haben, war ja nicht anwesend.
    Viel Länger wie 3,50 Meter dürfte der Graben nicht sein, 0,50 breit damit du drin arbeiten kannst und selten das ein Regenrohr tiefer liegt wie 1,20, meistens eher höher.
    Jetzt noch zur Kernfrage, Fallrohr und Regenabwasserrohr defekt.
    Wenn dann noch ein Stück senkrecht als Fallrohr verbaut wurde, könnte die Rechnung noch viel mehr stinken :warsnet: .


    Roland wir brauchen Fakten, kannst du die Grabenlänge und breite noch abmessen und eventl. die Tiefe angeben.
    Wurde Aushub nicht abgefahren und verlange mal die Wiegekarten vom Aushub, muss er ja eigentlich zur Rechnung legen, auch vom Sand :mrgreen:

  • Goil, danke Jungs, das hilft alles schonmal weiter! Nächstes mal mach ich ne Ausschreibung hier im Forum !
    Ich meß Morgen mal bei Tageslicht und mach Bilder von den Örtlichkeiten, bin jetzt ja noch in der Spätschicht am schaffen :freak:


    aber lang war der Graben definitiv nicht, ich denke auch, daß ein Teil vom senkrechten Fallrohr und ein Teil vom waagrechten Abwasserrohr erneuert wurde. Tiefe laut Nachbarin: etwa bis unter die Brustwarzen :P

  • geil mit Sitzheizung und integriertem Lüfter....
    stell mal paar Tetras bereit und leg die Hochglanzmagazine aus . . . wir kommen zum testen


    Antil%pe :P :P :P

    Saison fertig, Hand gebrochen. 2022 zum Spaß und bissl S5 ... ein Comeback Ü40 Cup ?


    ...aber bitte hupen vor dem überholen ...... :mrgreen:


  • So, hier 3 Bilder.


    Fallrohr geht durch die Eingangstreppe.
    Wegbreite knapp 1,30m
    vom Fallrohr bis zur letzten entfernten Gehwegplatte: 2m


    Wie es aussieht waren nur die Platten weg nichts nebendran ausgehoben.

  • naja dann -.. . brauchts ersma nen schlauen Kopp der den Schippenträgern erklärt wie man dem Steinzeugs
    sorgsam entfernt und dann dem wieder gerade einbaut


    das braucht dann latürnich 3 Tage . . . :P :P :P

    Saison fertig, Hand gebrochen. 2022 zum Spaß und bissl S5 ... ein Comeback Ü40 Cup ?


    ...aber bitte hupen vor dem überholen ...... :mrgreen:


  • das bissl Kante ist unter nem cm Toleranz, das macht nix... :angel:


    und wenn sich dann zum Frühjahr der ganze Klumbatsch so richtig gesetzt hat ist dem Rechnung ja schon lange bezahlt


    normal halt :tired:

    Saison fertig, Hand gebrochen. 2022 zum Spaß und bissl S5 ... ein Comeback Ü40 Cup ?


    ...aber bitte hupen vor dem überholen ...... :mrgreen:


  • Ohne Gewissen, dem Pack aus Ffm-Nied :!:


    Meiner Ansicht nach ist die Abrechnung bei den vorliegenden Fakten eine Unverschämtheit.
    Wegen solcher Idioten gerät das Handwerk in Verruf :idea:


    Ist mir auch egal wenn Heizi und Klette das anders sehen.


    Die Hammeltreiber sollten wieder ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden.


    Dem DJ und ich hätten die Angelegenheit sehr viel günstiger und besser erledigt.

  • - 2m x .5m x .3m entspricht in etwa 0.5t sand und .5t Aushub für die rohrummantelung plus das gleiche nochmal für die plattenverlegung (is grosszügig ;) ) die würde ich anerkennen. die restlichen 3t deponiegebühr und 2.5t sand sollte er gut begründen können, auf welcher grundlage er dies so einbaut hat. mir fällt kein grund ein, warum er ca. 1m grabentiefe mit sand auffüllen muss.


    - wie können auf diesem raum 3mann schaffen? das akzeptiert wohl keiner. einzig als zulieferer für die baustelle ist er vertret- und nicht messbar, da offz. keiner einzeln auf der Bst. bleiben darf. nur 2 tage zuliefern und abtransportieren geht auch nicht.


    - was für ein LKW hat sie benutzt? bei einem 7.5t sind sie sicher mehrmals gefahren (weis jetzt nicht, wieviel drauf passen). dem entsprechend müssten auch arbeitsstunden vom LKW gekürzt werden, die für den mehraushub und zuvielanlieferung vom sand aufgewendet wurden


    - zum LKW gehoert bei dem preis anscheinend auch ein fahrer? (ist in der CH inkl. Chauffeur), der auch noch gekürzt werden müsste.


    - bleibt immernoch die frage, was sind erdmanschetten?


    - wieso hat das eine KG-Rohr D100 ein Einzelpreis von 7.80€ und das andere KG-Rohr D100 eine EP von 4.50€?


    - 2 tage aufwand mit 2 personen find ich sonst völlig ok.


    - die rasenplatte sehe ich leider nicht in der kompletten situation um es genau einschaetzen zu können. es gibt auch ausnahmen, wo manches nicht geht und man die platten so setzen soll, wie sie jetzt liegen.
    ist dies nicht begründbar, bleibt es definitiv ein mangel an der sache.


    - ich weis leider immernoch nicht, ob es eine pauschale ist.

  • So, habe das Angebot " B095-10 " vorliegen:



    Ist das nun eine Pauschale ?


    Bei der Ortsbesichtigung ging man ja davon aus, daß u.U. der Gesamte Weg, ca 5m, aufgegraben werden muß.
    Und die Spülung und TV-Untersuchung hätten die doch bestimmt auch auf die Rechnung gesetzt, wenns gemacht wurde ?

  • Hochdruckspülwagen mit Kamera ist ein erheblicher Kostenfaktor. Wennse den genommen hätten, wär es ziemlich sicher festzustellen wo sich der Defekt befindet. Hammse aber wohl nich und deshalb alles ausgebuddelt und gesucht.
    Persönlich haltsch 1400+\- für'n fairen Preis für beide.
    Dem Nosi hat aber bestümmt noch etwas Fachlatain und einige Zitate ausser VOB beizusteuern :freak:

  • Die Kanalkammera wird meines Wissens nach, wenn überhaupt, vor Beginn aller anderen Arbeiten eingesetzt :!:
    Dann kann man den Schaden wenn vorhanden erkennen und recht genau lokalisieren.


    Das Angebot ist korekt geschrieben, der Preis ist wie er ist, bei nichtgefallen gibt es halt keinen Auftrag.


    Auf dem Abrechnungszettel stehen alle Arbeiten ausser die der Kamera, vielleicht haben die keine, so eine Anschaffung lohnt ja nur bei regelmäsigem Einsatz.


    Das dann versucht wird die Kosten hoch zu treiben um in Angebotsnähe zu gelangen ist verständlich ;)


    Der Fehler liegt hier also in erster Linie beim Auftraggeber, das Angebot war auf keinen Fall günstig sondern überteuert :o Der Auftrag für die Arbeiten hätte nicht an diese Firma vergeben werden dürfen.


    In Anbetracht der Situation würde ich ca. 2000€ zahlen, so wie vorher beschrieben verfahren und warten was passiert.


    Beim nächsten mal: VORHER FRAGEN :!: :!: :!:

  • Eigentlich sieht das aus wie ein pauschal Angebot, da keine Einheitspreise aufgeführt sind und nur die zu erbringende Leistung beschrieben wird. Dies ganz offensichtlich "ohne Angaben" von Massen, Std oder sonst was, also Pauschal.
    Dann spielt das auch keine Rolle ob 5m oder nur 1m aufgemacht werden, da träg der AN das Risiko.
    Allerdings muss er dann auch alle Arbeiten durchführen, auch den Einsatz der Kamera und des Spülwagens!!!!
    Aber eine pauschale hat einen "Fix preis" (Festpreis) und nicht von bis.
    Da der Knaller nun Stunden und Massen in seiner Rechnung aufführt, ist dies ein sogenannter Einheitspreisvertrag (Eigentor) für das er kein Angebot abgegeben hat.
    Somit "kann" der Rechnung gänzlich widersprochen werden!!!
    Ich würde die Pauschale, in dem Fall natürlich die 2500,-- ansetzen, abzüglich Kamera und SW Einsatz als Rechnung fordern.
    Kann dir allerdings nicht genau sagen, wie hoch hierfür die Kosten anzusetzen sind, aber sicherlich mehr als 500,-- €.
    Zwei Kilo sind dann auch Ok, in Anbetracht das er auch Pflaster arbeiten durchgeführt hat und gut ist, ansonsten soll er Klagen.
    Da lieber Roland sei dir sicher, geht der Schuss für den Kollegen nach hinten los, so was wird in der Regel verglichen.
    Soll heißen er bekommt höchstens die Hälfte seines Angebots und zahlt 2/3 der Prozesskosten, oder er bestellt in zweiter Instanz einen Sachverständigen, aber da glaube ich wird er bestimmt von Abstand nehmen.