Termine Forest Cup 2014
Osterhasenpokal - 21.04.2014
Walpurgis Hexen Race - 06.04.2014 Ist das richtig Wolle?
Mittsommernachtsrace - 29.06.2014
Kartoffelfeuer Lauf - 14.09.2014
Termine Forest Cup 2014
Osterhasenpokal - 21.04.2014
Walpurgis Hexen Race - 06.04.2014 Ist das richtig Wolle?
Mittsommernachtsrace - 29.06.2014
Kartoffelfeuer Lauf - 14.09.2014
Na dann fehlen ja nur noch IDM Termine
Wie? Nur einer?
ansonsten HSW 1 - 119
Dachte nur dem IDM wird ja eh nur noch auf zwei, drei Strecken ausgetragen. Da wird's bald wie HSW sein. Dann immer im Wechsel. Harzring und HSW.
Hallo mal wieder,
so kurz vor Weihnachten hat die zuständige Umweltbehörde noch die Überraschungsgeschenke für das Fest vorbeigeschickt.
Anordnung 96510-2013-200
Sehr geehrter Herr Tiebe,
gegen Sie als Betreiber der Motorsportanlage am Standort Falkenstein / Harz, Reinstedt, Froser Str. 1A wird Folgendes nachträglich angeordnet:
1. Betriebsumfang
1.1 Als genehmigte Betriebsarten gelten der Renn- und Leihkartbetrieb gemäß erteilter Genehmigung vom 15.08.1996, Fahrsicherheitstrainings, Freie Trainings und Wettbewerbe zum Vergleich der Leistungsfähigkeit. Zugelassen sind für Fahrsicherheitstrainings Motorräder und PKW mit Straßenzulassung, für freies Training PKW und Motorräder mit Straßenzulassung, Supermoto- Motorräder, Karts, Leichkrafträder bis 125 ccm und Roller (Skooter) bis 180 ccm. Für Wettkämpfe Karts, Supermoto, Leichtkrafträder und Roller (Skooter) wie vor.
1.2 Alle Fahrzeuge, die auf der Anlage bewegt werden und die nicht über eine Straßenzulassung verfügen, müssen den Geräuschbestimmungen des DMSB Handbuches 2013 und seinen fortlaufenden Ergänzungen entsprechen. Dies hat der Betreiber durch eigene Kontrollmessungen und Vergabe einer jährlichen Zulassungsplakette sicherzustellen. Gemessen werden muß nach der Vorbeifahrt-Messmethode gemäß Abschnitt 01.79.3 der Technischen Bestimmungen des DMSB für Supermoto erreichen. Entscheidend ist der lauteste Streckenabschnitt.
1.3 Bei Supermoto- Wettkampfveranstaltungen sind am Wettkampftag und am Tag unmittelbar vor dem Wettkampf für die Betriebsarten „Freies Training“ und „Zeittraining“ die Fahrer je Durchgang in Gruppen gleicher Leistungsklassen einzuteilen.
Die Zahl der maximal auf der Bahn gleichzeitig fahrenden Fahrer ist für den Supermoto- Betrieb auf 30 zu begrenzen. Dies gilt für freie Trainings, Zeittrainings und Wettkämpfe.
Usw. noch weitere 8 Seiten Gesetzeshinweise und solche Sachen + einem Kostenfestsetzungsbescheid über 1.600,00 Euro
So jetzt haben wir alles schriftlich, meine Hausaufgaben habe ich gemacht, 2.500 Sträucher und 150 Bäume sind gepflanzt.
Die Auspuffanlagen auf die DMSB-Werte trimmen müsst ihr selber, dann kann es im kommenden Jahr weitergehen.
Ein frohes Fest und einen guten Rutsch
Wolfgang vom Ring am Harz
Zitat von HARZ-RING
1.2 Entscheidend ist der lauteste Streckenabschnitt.
Würd ich mal sagen ist die Kurve am Offraod, wenn dieser gesperrt ist oder ?
Find ich jut Wolle, mein DB-Eater ist verbaut, bis in paar Monaten
seeehr schön
jetzt baust du dir noch eine ordentliche Messampel die bei Vorbeifahrt automatisch rot zeigt für die ganzen Ignoranten.....
und das hier [Blockierte Grafik: https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcSdFSBUs306W2wHSS70eEnbsugk4C--J7d_T2Qejja9IL2oBa-7] gleich daneben hängen ....
dann mal viel und
in 2014
..das beim Rennen nur noch 30 starten dürfen ist .... halt so
bis denne und justdoit
30 gilt bei Forest Cup, bei DM dürfen gemäß Streckenabnahme fahren (Ausnahmen gibt es immer mal wieder)
Gruß Wolfgang
Ich muss sagen da hat Mr. T einen guten Job gemacht....Harzring 2014 läuft schon mal....
LG vom Schornsteinfeger frohes Fest und guten Rutsch....
feini
ABER moment mal. Wenn ich das so richtig lese ( und auch richtig verstehe), also Absatz 1.2, dann heißt es ja, wenn das Fahrzeug (Supermoto, Moped, usw.) zugelassen ist, besteht keine Lärmpegelbegrenzung? Bzw. besser gesagt, wenn die ne zulassung haben zählt die DMSB-Lärmgrenze nicht!?
So ist das jedenfalls zu verstehen laut Text.
So zumindest lautet der Wortlaut des Textes, ja...
Ja aber sobald man den eater rausnimmt verfällt ja auch die straßenzulassung
ZitatStVZO §49: Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Kraftfahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Fahrgeräusch-Grenzwerte: bis 30.09.83 84dB, bis 30.09.90 86dB, bis 30.09.95 82dB und ab 01.10.95 80dB !
Auspuffanlagen, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kraftrads nach §20 oder 21 StVZO genehmigt wurden sowie Austauschanlagen und deren Einzelteile dürfen in Deutschland nur verwendet oder feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie mit dem vom KBA oder einer zuständigen Behörde eines EG-Mitgliedstaates EWG-Betriebserlaubniszeichen gekennzeichnet sind.
Das ist eine sehr seltsame Auslegung. Meine Husky damals hatte ab Werk mit Straßenzulassung 98db mit dem Seriendämpfer.
Was ist denn dann nun korrekt?
Weiterhin ist die Frage welche Parameter für diese Werte vorgegeben sind. Winkel, Abstand, Höhe etc...
Die entsprechen bestimmt nicht denen des DMSB.
richtig!
Und wennste nen Abgasbordell drann hast der von der DEKRA eingetragen wurden ist mit 110db (solls geben!) ....
Zitat von rebootDas ist eine sehr seltsame Auslegung. Meine Husky damals hatte ab Werk mit Straßenzulassung 98db mit dem Seriendämpfer.
Was ist denn dann nun korrekt?
Weiterhin ist die Frage welche Parameter für diese Werte vorgegeben sind. Winkel, Abstand, Höhe etc...
Die entsprechen bestimmt nicht denen des DMSB.
Hab ich so kopiert, weil in der StVZO keine Werte stehen, nur Verweise auf EU Richtlinie 42/119 kannsmichmalsuchen.
Strassenzugelassen bedingt definitiv ein leises Auspuffgeräusch, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wenn da jetzt so'n Honk auf'm Ring aufschlägt mit EG-ABE und baut den Killer aus, sollte der Wolle dem mal zeigen, wo der Ausgang ist.
Strassenzulassung ist definitiv leiser als Rennmopete, egal was im Schein eingetragen ist. Killer raus geht gar nicht.