HARZ-RING 2013

  • Zitat von keno138

    Termine Forest Cup 2014


    Osterhasenpokal - 21.04.2014
    Walpurgis Hexen Race - 06.04.2014 :?: Ist das richtig Wolle?
    Mittsommernachtsrace - 29.06.2014
    Kartoffelfeuer Lauf - 14.09.2014



    ja, ist richtig. wurde er schon mehrfach gefragt (auch von mir) und er hat es bestätigt. alles richtig so! :geek:

    [center]#154[/center]


    [center]Ihr Sohn! :freak:[/center]


    [center]"Als dein Anwalt rate ich dir mit Höchstgeschwindigkeit zu fahren!"[/center]
    [center]Fear and Loathing in Las Vegas[/center]

  • Hallo mal wieder,


    so kurz vor Weihnachten hat die zuständige Umweltbehörde noch die Überraschungsgeschenke für das Fest vorbeigeschickt.


    Anordnung 96510-2013-200


    Sehr geehrter Herr Tiebe,


    gegen Sie als Betreiber der Motorsportanlage am Standort Falkenstein / Harz, Reinstedt, Froser Str. 1A wird Folgendes nachträglich angeordnet:


    1. Betriebsumfang


    1.1 Als genehmigte Betriebsarten gelten der Renn- und Leihkartbetrieb gemäß erteilter Genehmigung vom 15.08.1996, Fahrsicherheitstrainings, Freie Trainings und Wettbewerbe zum Vergleich der Leistungsfähigkeit. Zugelassen sind für Fahrsicherheitstrainings Motorräder und PKW mit Straßenzulassung, für freies Training PKW und Motorräder mit Straßenzulassung, Supermoto- Motorräder, Karts, Leichkrafträder bis 125 ccm und Roller (Skooter) bis 180 ccm. Für Wettkämpfe Karts, Supermoto, Leichtkrafträder und Roller (Skooter) wie vor.


    1.2 Alle Fahrzeuge, die auf der Anlage bewegt werden und die nicht über eine Straßenzulassung verfügen, müssen den Geräuschbestimmungen des DMSB Handbuches 2013 und seinen fortlaufenden Ergänzungen entsprechen. Dies hat der Betreiber durch eigene Kontrollmessungen und Vergabe einer jährlichen Zulassungsplakette sicherzustellen. Gemessen werden muß nach der Vorbeifahrt-Messmethode gemäß Abschnitt 01.79.3 der Technischen Bestimmungen des DMSB für Supermoto erreichen. Entscheidend ist der lauteste Streckenabschnitt.


    1.3 Bei Supermoto- Wettkampfveranstaltungen sind am Wettkampftag und am Tag unmittelbar vor dem Wettkampf für die Betriebsarten „Freies Training“ und „Zeittraining“ die Fahrer je Durchgang in Gruppen gleicher Leistungsklassen einzuteilen.


    Die Zahl der maximal auf der Bahn gleichzeitig fahrenden Fahrer ist für den Supermoto- Betrieb auf 30 zu begrenzen. Dies gilt für freie Trainings, Zeittrainings und Wettkämpfe.


    Usw. noch weitere 8 Seiten Gesetzeshinweise und solche Sachen + einem Kostenfestsetzungsbescheid über 1.600,00 Euro


    So jetzt haben wir alles schriftlich, meine Hausaufgaben habe ich gemacht, 2.500 Sträucher und 150 Bäume sind gepflanzt.


    Die Auspuffanlagen auf die DMSB-Werte trimmen müsst ihr selber, dann kann es im kommenden Jahr weitergehen.


    Ein frohes Fest und einen guten Rutsch


    Wolfgang vom Ring am Harz

  • seeehr schön :mrgreen:
    jetzt baust du dir noch eine ordentliche Messampel die bei Vorbeifahrt automatisch rot zeigt für die ganzen Ignoranten.....
    und das hier [Blockierte Grafik: https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcSdFSBUs306W2wHSS70eEnbsugk4C--J7d_T2Qejja9IL2oBa-7] gleich daneben hängen ....


    dann mal viel 8-) und :prost: in 2014
    ..das beim Rennen nur noch 30 starten dürfen ist .... halt so :warsnet:
    bis denne und justdoit

    Saison fertig, Hand gebrochen. 2022 zum Spaß und bissl S5 ... ein Comeback Ü40 Cup ?


    ...aber bitte hupen vor dem überholen ...... :mrgreen:


    2 Mal editiert, zuletzt von justdoit #8 ()

  • feini :prost:


    ABER moment mal. Wenn ich das so richtig lese ( und auch richtig verstehe), also Absatz 1.2, dann heißt es ja, wenn das Fahrzeug (Supermoto, Moped, usw.) zugelassen ist, besteht keine Lärmpegelbegrenzung? Bzw. besser gesagt, wenn die ne zulassung haben zählt die DMSB-Lärmgrenze nicht!?


    So ist das jedenfalls zu verstehen laut Text.

  • Zitat

    StVZO §49: Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage


    Kraftfahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Fahrgeräusch-Grenzwerte: bis 30.09.83 84dB, bis 30.09.90 86dB, bis 30.09.95 82dB und ab 01.10.95 80dB !
    Auspuffanlagen, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kraftrads nach §20 oder 21 StVZO genehmigt wurden sowie Austauschanlagen und deren Einzelteile dürfen in Deutschland nur verwendet oder feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie mit dem vom KBA oder einer zuständigen Behörde eines EG-Mitgliedstaates EWG-Betriebserlaubniszeichen gekennzeichnet sind.

    ...und als ich wanderte durch einen dunklen Forst, boten sich mir zwei Wege dar. Ich wählte den, der weniger ausgetreten war...

  • Zitat von reboot

    Das ist eine sehr seltsame Auslegung. Meine Husky damals hatte ab Werk mit Straßenzulassung 98db mit dem Seriendämpfer.


    Was ist denn dann nun korrekt?


    Weiterhin ist die Frage welche Parameter für diese Werte vorgegeben sind. Winkel, Abstand, Höhe etc...
    Die entsprechen bestimmt nicht denen des DMSB.


    Hab ich so kopiert, weil in der StVZO keine Werte stehen, nur Verweise auf EU Richtlinie 42/119 kannsmichmalsuchen.
    Strassenzugelassen bedingt definitiv ein leises Auspuffgeräusch, Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Wenn da jetzt so'n Honk auf'm Ring aufschlägt mit EG-ABE und baut den Killer aus, sollte der Wolle dem mal zeigen, wo der Ausgang ist. ;)
    Strassenzulassung ist definitiv leiser als Rennmopete, egal was im Schein eingetragen ist. Killer raus geht gar nicht. :!:

    ...und als ich wanderte durch einen dunklen Forst, boten sich mir zwei Wege dar. Ich wählte den, der weniger ausgetreten war...